Informationen für Kundinnen und Kunden
Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 vom 14. März 2012 müssen Lastschriften
ab dem 1. Februar 2014 bestimmten rechtlichen und technischen Anforderungen genügen
mit dem Ergebnis, dass das bisherige nationale Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigungsverfahren
oder im Abbuchungsauftragsverfahren) mit Ablauf des 31. Januar 2014 abzuschalten
und entsprechende bargeldlose Zahlungen nur noch im Wege des SEPA-
Das SEPA-
Ein neutrales SEPA-
Des Weiteren benötigen Sie unter Umständen eine Vollmacht. Diese finden Sie hier.
Die Formulare können Sie ausdrucken und ausfüllen oder abspeichern und mit Adobe Acrobat Reader bearbeiten.