1. Der Zulassungsdienst Sudar übernimmt für den Kunden die in dem Auftrag gewünschte
Art der Dienstleistung bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle. Dazu hat der Kunde
dem Zulassungsdienst Sudar sämtliche für die Dienstleistung erforderlichen Unterlagen
im Original oder in Kopie (soweit ausreichend) vorzulegen.
2. Die Beauftragung des Zulassungsdienstes Sudar umfaßt grundsätzlich die Bevollmächtigung
durch den Kunden, sämtliche erforderlichen Verträge im Namen und im Auftrage des
Kunden abzuschließen und Erklärungen abzugeben, soweit nichts anderes vereinbart
wird oder der Zulassungsdienst Sudar im eigenen Namen handelt. Dazu gehört auch der
Abschluß einer Kfz-Versicherung bei der vom Kunden angegebenen Versicherung (Besorgung
einer neuen eVB), die Schilder-prägung sowie die Weiterleitung der erforderlichen
Erklärungen an die Kfz-Zulassungsstelle.
3. Sollte die Kfz-Zulassungsstelle den Auftrag aus Gründen verweigern, die weder
der Zulassungsdienst Sudar noch ein von ihr mit dem Auftrag des Kunden Beauftragter
zu vertreten hat, kann eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 15,-- € erhoben werden. Diese
Bearbeitungsgebühr erfolgt als Gegenleistung für die Dienstleistungen, die der Zulassungsdienst
Sudar im Zusammenhang mit der Abwicklung des Auftrages erbracht hat. Die Bearbeitungsgebühr
kann fällig werden, sobald der Zulassungsdienst Sudar dem Kunden den Grund für die
Ablehnung des Auftrages mitgeteilt hat.
4. Wir weisen ausdrücklich auf das gesetzliche Widerrufs- oder Rückgaberecht nach
§312 d BGB hin. Hiernach steht dem privaten Verbraucher bei Einsatz von Fern-kommunikationsmitteln
zur Anbahnung oder zum Abschluss von Fernabsatz-verträgen ein Widerrufs- oder Rückgaberecht
innerhalb einer 14-tägigen Frist zu.
5. Erfüllungsort für alle Leistungen aus der mit der Firma Sudar bestehenden
Geschäftsbeziehungen ist Greven. Ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen gegen
die Firma Sudar ist Steinfurt. Dieses gilt auch für Klagen der Firma Sudar gegen
den Kunden soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Zurück